Gesundheitszertifikat oder Impfpass: Wie sehen meine Stornierungsbedingungen aus?

Immer mehr unserer Kunden fragen uns nach den Voraussetzungen, die bei der Einreise in ein fremdes Land gelten. Im letzten Jahr wurde ein negativer PCR-Test oder eine Quarantäne häufig die Regel für einen Grenzübertritt. Das Thema Impfpass bzw. Gesundheitszertifikat wird daher sowohl auf europäischer als auch auf Ebene der WHO breit diskutiert. Die Gesundheitsbehörden der verschiedenen Regierungen sind um eine EU-weite Lösung bemüht, damit unsere Reisefreiheit erhalten bleiben kann. Und einige Länder wie etwa die Seychellen, Israel oder Island haben das Konzept schon umgesetzt. Und auch Deutschland möchte insbesondere die Rückreise für geimpfte Staatsbürger erleichern. Genauere Infos finden Sie in diesem Artikel.

Darauf müssen Sie vor Reisebeginn achten

Es ist wichtig, dass sich jeder Kunde vor der Buchung informiert, wie er zu seinem Reiseziel gelangt. Da sich die genauen Reisemodalitäten ändern können, raten wir Ihnen, Ihre Charter oder Kreuzfahrt an einem europäischen Zielort zu beginnen. Die Einreise ist in der Regel leichter möglich. In weiteren Blogartikeln haben wir Ihnen bereits ein paar Charterdestinationen ans Herz gelegt, die flexibel mit dem Auto oder dem Zug erreichbar sind. 

Die gesundheitlichen Auflagen für die Einreise in ein fremdes Land liegen in gleichem Maße in der Verantwortung des Charterkunden wie die administrativen Auflagen (Visum etc.).

Welche Stornobedingungen gelten für mich?

Wir sind verpflichtet, unsere Standard-Stornobedingungen anzuwenden, wenn ein Reisender nicht in der Lage ist, sein Reiseziel zu erreichen, weil er die geltenden Gesundheits- und Einreisebestimmungen nicht erfüllen kann (negativer PCR-Test, Impfung, etc.).

Wenn Sie bereits eine Impfung gegen Corona erhalten haben, können Sie allerdings sicher reisen! Damit können Sie selbst die abgelegensten Charterdestinationen ansteuern. Also gehen Sie auch Ihren exotischsten Reiseträumen nach und entdecken Sie die Welt von Ihrer Charteryacht aus.  

Wir empfehlen generell allen unseren Kunden dringend, die gesundheitlichen und administrativen Entwicklungen in den Reiseländern zu verfolgen. Im Zweifelsfall sollten Sie bei der Buchung nahegelegene, leicht erreichbare Ziele bevorzugen. Somit können Sie auch trotz der Einschränkungen erfolgreich und erholsam verreisen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen zu dieser Thematik haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung!

Was gilt bei einer Rückkehr nach Deutschland?

Geimpfte (und teilweise Genesene) werden in vielen Bundesländern mittlerweile mit Getesteten gleichgestellt und profitieren von Einreiseerleichterungen. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit genauen Informationen.

Wichtig:

  • Um als geimpfte Person anerkannt zu werden, brauchen Sie einen Impfpass oder eine Impfbescheinigung. Hierbei werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe akzeptiert.
  • Um als genesene Person anerkannt zu werden, muss ein positives PCR-Testergebnis nachgewiesen werden.

Achtung, diese Informationen datieren auf einen Zeitpunkt vor der endgültigen Abstimmung des Bundestags und des Bundesrats. Sie werden zum Wochenende vom 07.05. hin aktualisiert.

BundeslandRichtlinien
Nordrhein-WestfalenVollständig Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen gleich gestellt:
Bei Einreise (außer aus Virusvariantengebieten) kein negativer Corona-Test notwendig
SaarlandVollständig und seit min. 14 Tagen Geimpfte und Genesene müssen bei Einreise nicht in Quarantäne
BayernVollständig Geimpfte werden negativ getesteten Menschen gleich gestellt. Außerdem müssen sie bei Einreise nicht in Quarantäne
HessenVollständig und seit min. 14 Tagen Geimfpte müssen bei Einreise (außer aus Virusvariantengebiet) nicht in Quarantäne
BrandenburgVollständig und seit min. 14 Tagen Geimfpte müssen bei Einreise (außer aus Virusvariantengebiet) nicht in Quarantäne
NiedersachsenVollständig und seit min. 15 Tagen Geimpfte werden negativ getesteten Menschen gleich gestellt. Außerdem müssen sie bei Einreise (außer aus Virusvariantengebieten) nicht in Quarantäne
Baden-WürttembergVollständig und seit min. 14 Tagen Geimfpte müssen bei Einreise (außer aus Virusvariantengebiet) nicht in Quarantäne. Das gilt auch für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben
Rheinland-PfalzVollständig Geimpfte müssen bei Einreise (außer aus Virusvariantengebieten) nicht in Quarantäne. Ausgenommen sind Patienten und Bewohner von stationären Einrichtungen (Krankenhäuser/ Pflegeheime)
BerlinVollständig Geimpfte und Genesene sind mit Getesteten gleichgestellt. Zudem müssen sie bei Einreise nicht in Quarantäne.
Bremen Vollständig Geimpfte unterliegen keiner Quarantänepflicht
HamburgKeine andere Behandlung von Geimpften
Mecklenburg-VorpommernVollständig Geimpfte unterliegen keiner Testpflicht
SachsenKeine andere Behandlung von Geimpften
Sachsen-AnhaltVollständig Geimpfte sind Getesteten gleich gestellt und von der Testpflicht befreit
Schleswig-HolsteinGeimpfte und Geteteste sollen ab dem 10.05 gleichgestellt werden
ThüringenVollständig Geimpfte, Genesene und Getestete sind gleichgestellt

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