Immer mehr unserer Kunden fragen uns nach den Voraussetzungen, die bei der Einreise in ein fremdes Land gelten. Im letzten Jahr wurde ein negativer PCR-Test oder eine Quarantäne häufig die Regel für einen Grenzübertritt. Nun haben schon einige Länder einen Impfpass oder ein Gesundheitszertifikat eingeführt, wie etwa die Seychellen, Israel oder Island. Ebenso erwägen andere europäische Länder wie Griechenland, Schweden oder Spanien, den Tourismus mit diesen Dokumenten wieder zu ermöglichen und hochzufahren. Das Thema wird sowohl auf europäischer als auch auf Ebene der WHO breit diskutiert. Die Gesundheitsbehörden der verschiedenen Regierungen sind um eine EU-weite Lösung bemüht, damit unsere Reisefreiheit erhalten bleiben kann.
Darauf müssen Sie vor Reisebeginn achten

Es ist wichtig, dass sich jeder Kunde vor der Buchung informiert, wie er zu seinem Reiseziel gelangt. Da sich die genauen Reisemodalitäten ändern können, raten wir Ihnen, Ihre Charter oder Kreuzfahrt an einem europäischen Zielort zu beginnen. Die Einreise ist in der Regel leichter möglich. In weiteren Blogartikeln haben wir Ihnen bereits ein paar Charterdestinationen ans Herz gelegt, die flexibel mit dem Auto oder dem Zug erreichbar sind.
Die gesundheitlichen Auflagen für die Einreise in ein fremdes Land liegen in gleichem Maße in der Verantwortung des Charterkunden wie die administrativen Auflagen (Visum etc.).
Welche Stornobedingungen gelten für mich?
Wir sind verpflichtet, unsere Standard-Stornobedingungen anzuwenden, wenn ein Reisender nicht in der Lage ist, sein Reiseziel zu erreichen, weil er die geltenden Gesundheits- und Einreisebestimmungen nicht erfüllen kann (negativer PCR-Test, Impfung, etc.).
Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen zu dieser Thematik haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung!