Immer mehr unserer Kunden fragen uns nach den Voraussetzungen, die bei der Einreise in ein fremdes Land gelten. Im letzten Jahr wurde ein negativer PCR-Test oder eine Quarantäne häufig die Regel für einen Grenzübertritt. Das Thema Impfpass bzw. Gesundheitszertifikat wird daher sowohl auf europäischer als auch auf Ebene der WHO breit diskutiert. Die Gesundheitsbehörden der verschiedenen Regierungen sind um eine EU-weite Lösung bemüht, damit unsere Reisefreiheit erhalten bleiben kann. Und einige Länder wie etwa die Seychellen, Israel oder Island haben das Konzept schon umgesetzt. Und auch Deutschland möchte insbesondere die Rückreise für geimpfte Staatsbürger erleichern. Genauere Infos finden Sie in diesem Artikel.
Darauf müssen Sie vor Reisebeginn achten

Es ist wichtig, dass sich jeder Kunde vor der Buchung informiert, wie er zu seinem Reiseziel gelangt. Da sich die genauen Reisemodalitäten ändern können, raten wir Ihnen, Ihre Charter oder Kreuzfahrt an einem europäischen Zielort zu beginnen. Die Einreise ist in der Regel leichter möglich. In weiteren Blogartikeln haben wir Ihnen bereits ein paar Charterdestinationen ans Herz gelegt, die flexibel mit dem Auto oder dem Zug erreichbar sind.
Die gesundheitlichen Auflagen für die Einreise in ein fremdes Land liegen in gleichem Maße in der Verantwortung des Charterkunden wie die administrativen Auflagen (Visum etc.).
Welche Stornobedingungen gelten für mich?
Wir sind verpflichtet, unsere Standard-Stornobedingungen anzuwenden, wenn ein Reisender nicht in der Lage ist, sein Reiseziel zu erreichen, weil er die geltenden Gesundheits- und Einreisebestimmungen nicht erfüllen kann (negativer PCR-Test, Impfung, etc.).
Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen zu dieser Thematik haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung!
Was gilt bei einer Rückkehr nach Deutschland?
Bundesland | Richtlinien |
Nordrhein-Westfalen | Vollständig Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen gleich gestellt: Bei Einreise (außer aus Virusvariantengebieten) kein negativer Corona-Test notwendig |
Saarland | Vollständig und seit min. 14 Tagen Geimpfte und Genesene müssen bei Einreise nicht in Quarantäne |
Bayern | Vollständig Geimpfte werden negativ getesteten Menschen gleich gestellt. Außerdem müssen sie bei Einreise nicht in Quarantäne |
Hessen | Vollständig und seit min. 14 Tagen Geimfpte müssen bei Einreise (außer aus Virusvariantengebiet) nicht in Quarantäne |
Brandenburg | Vollständig und seit min. 14 Tagen Geimfpte müssen bei Einreise (außer aus Virusvariantengebiet) nicht in Quarantäne |
Niedersachsen | Vollständig und seit min. 15 Tagen Geimpfte werden negativ getesteten Menschen gleich gestellt. Außerdem müssen sie bei Einreise (außer aus Virusvariantengebieten) nicht in Quarantäne |
Baden-Württemberg | Vollständig und seit min. 14 Tagen Geimfpte müssen bei Einreise (außer aus Virusvariantengebiet) nicht in Quarantäne. Das gilt auch für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben |
Rheinland-Pfalz | Vollständig Geimpfte müssen bei Einreise (außer aus Virusvariantengebieten) nicht in Quarantäne. Ausgenommen sind Patienten und Bewohner von stationären Einrichtungen (Krankenhäuser/ Pflegeheime) |
Berlin | Vollständig Geimpfte und Genesene sind mit Getesteten gleichgestellt. Zudem müssen sie bei Einreise nicht in Quarantäne. |
Bremen | Vollständig Geimpfte unterliegen keiner Quarantänepflicht |
Hamburg | Keine andere Behandlung von Geimpften |
Mecklenburg-Vorpommern | Vollständig Geimpfte unterliegen keiner Testpflicht |
Sachsen | Keine andere Behandlung von Geimpften |
Sachsen-Anhalt | Vollständig Geimpfte sind Getesteten gleich gestellt und von der Testpflicht befreit |
Schleswig-Holstein | Geimpfte und Geteteste sollen ab dem 10.05 gleichgestellt werden |
Thüringen | Vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete sind gleichgestellt |