Im Rahmen der Corona-Pandemie haben alle unsere Partner und Vercharterer innerhalb kürzester Zeit ihre Bedingungen und Regelungen angepasst. Somit konnten die bereits geleisteten Zahlungen von ausfallenden Reisen durch Gutschriften gesichert und die geplanten Urlaube verschoben werden. Um die gesamte Tourismusbranche, Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen, war und ist eine Rückerstattung nicht möglich gewesen. Die Mehrheit unserer Kunden hat die angepassten Bedingungen in dieser außergewöhnlichen Situation verständnisvoll aufgenommen.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen, Partnern sowie Kunden, für ihr Verständnis und die zahlreichen aufbauenden Nachrichten während der Krise bedanken. Wir arbeiten bereits auf Hochtouren für Ihre Charter von morgen, um Ihnen weiterhin viel Reisefreude bereiten zu können.
Wie geht es weiter?
Wir sind uns der Sorgen und Bedenken bezüglich der Gesundheitssituation und der zukünftigen Reisebedingungen bewusst und verstehen diese voll und ganz. Es ist unsere Aufgabe, Ihnen die bestmöglichen Buchungskonditionen und Sicherheitsvorkehrungen für Ihre Reise zu garantieren. Deshalb verhandeln wir momentan die vorteilhaftesten Stornobedingungen mit unseren Vercharterern für Ihre Neubuchung.
Die Angebote, die die besten und flexibelsten Stornobedingungen bieten, sind auf unserer Webseite mit dem Vermerk „Verbesserte Stornierungsbedingungen“ gekennzeichnet. Wenn einer der folgenden Einschränkungen vor Reiseantritt bekannt wird, verpflichten sich unsere Partner, Ihnen die geleisteten Reisekosten zurück zu erstatten:
- Grenzschließung zwischen Ziel- und Heimatland
- Quarantänepflicht von mindestens 7 Tagen bei Rückkehr
- Verbot von touristischen Reisen und der Freizeitschifffahrt im Zielland
Es kann sein, dass einige Vercharterer abweichende Konditionen für eine vollständige Rückerstattung voraussetzen. Wenden Sie sich daher vor Ihrer Buchung an unsere Berater bei GlobeSailor. Wir werden Ihnen gerne eine genaue Auskunft über die besonderen Stornobedingungen geben.
Bitte beachten Sie:
Ein obligatorischer Corona-Test für Ein- und Ausreise ist keine ausreichende Bedingung für eine Rückerstattung. Störungen und Schwierigkeiten bei der Anreise sind ebenfalls keine ausreichende Bedingung.
Für diese speziellen Kündigungsbedingungen werden nur die Regelungen des Heimatlandes des Vertragspartners bzw. Unterzeichnenden berücksichtigt.
Die Rückerstattung der gezahlten Beträge ist nur möglich, wenn alle anderen Vertragsbedingungen seitens des Kunden oder der Kundin eingehalten worden sind: Vertragsunterzeichnung, pünktliche Begleichung der Anzahlung und des Restbetrags,…
Die Bedingungen gelten nur für Neubuchungen, nicht bei Umbuchungen/Nutzung von Gutscheinen.
Für den Fall, dass bei Ihrem ausgewählten Angebot kein Vermerk über die Stornierungsbedingungen angeführt ist, gelten die Standardbedingungen unserer AGB, die Sie hier finden.
Wir möchten Sie abschließend daran erinnern, dass Sie nach Ihrer Buchung von uns oder von unseren Vercharterern zunächst einen Vertragsentwurf zur Unterschrift erhalten werden. Stellen Sie sicher, dass Sie über die Stornierungsbedingungen informiert sind und diese akzeptieren. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Änderung und die Stornierung Ihrer Buchung. Wenn ein Angebot mit „Verbesserte Stornierungsbedingungen“ gekennzeichnet ist, garantieren wie Ihnen diese, selbst wenn sie nicht explizit im Mietvertrag angeführt sind.
Wir werden weiterhin alles tun, um für Ihren Törn die bestmöglichen Konditionen auszuhandeln. Vergessen Sie nicht: Das Ansteckungsrisiko auf See ist minimal. Es gibt derzeit viele attraktive Angebote für den Herbst und den Winter 2020. Warten Sie nicht ab – profitieren Sie schnell von unseren Sonderangeboten.
Stand: 01. Oktober 2020
Wie sieht es aus, wenn meine Frau oder einer meiner Mitsegler kurz vor den Segeltörn in Quarantäne gehen muss, da es in der Firma Covid gibt.
Kann ich dann Gratis stornieren, oder fallen Stornokosten an.
Danke für Ihre Information
Hermann Russ
Hallo Herr Russ,
vielen Dank für Ihre interessante und berechtigte Frage.
Dieser Fall ist durch unsere Stornobedingungen tatsächlich nicht abgedeckt.
Solche Fälle können aber durchaus Teil eines Vertrages werden. Dies ist abhängig von einer spezifischen Absprache mit dem jeweiligen Vercharterer. Die Kulanz der Anbieter ist je nach Destination recht unterschiedlich.
Sprechen Sie uns gerne bei einer konkreten Charteranfrage darauf an, wir verhandeln das gerne in Ihrem Namen!
Einen schönen Abend noch,
Ihre GlobeSailor Crew