Eine coronaverträgliche Reiserücktrittskostenversicherung

Lassen Sie sich etwas Sicherheit zurückgeben – mit unserer Reiserücktrittskostenversicherung möchten wir Sie so gut es geht in Ihren Reiseplänen und auf Ihrem Yachtcharterurlaub unterstützen. Wir konnten einzigartige Vertragsbedingungen aushandeln, die Ihnen die Planung erleichtert. Hier stellen wir Ihnen das Angebot genauer vor 

Unser Pluspunkt: Die Reiserücktrittsversicherung ist explizit inklusive Pandemierisiko.

Das bedeutet konkret:  

Im Falle einer Stornierung aus beruflichen oder medizinischen Gründen erhalten Sie eine Rückerstattung Ihrer ReisekostenGanz besonders wichtig: Bei uns reicht die Vorlage eines positiven Corona-PCR-Tests vor Abfahrt. Sie benötigen also, wie bei den meisten anderen Versicherungen, keine ärztliche Bestätigung, dass Sie an Symptomen leiden 

Die Rückerstattung erhalten Sie für eine Höchstzahl von 12 Personen. Die möglichen Höchstbeträge variieren je nach genauer Buchung:  

  • Für die Buchung eines Bootes: 40.000 pro Charter 
  • Für die Buchung einer Kabinenkreuzfahrt: 3000 pro Person 
  • Für ein individuelles Boarding: 15.000€ pro Buchung.  

Der Preis der Versicherung beträgt dabei 3,5% des versicherbaren Betrags (inkl. MwSt).  

Nützliche Informationen

Die Versicherung wird von Ouest Assurances angeboten. Mit dem Vertragsabschluss bei GlobeSailor akzeptieren Sie die Bedingungen und Garantien dieser Versicherung.  

Damit die Versicherung in Kraft tritt, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Versicherungsabschluss bei Ouest Assurances die Namen und Kontaktdaten der Personen mitteilen, die Anspruch auf den Vertrag und die Garantien haben sollen.  

 

Voraussetzungen

Versicherte Personen müssen ihren Wohnsitz in der Europäischen Union (einschließlich der folgenden überseeischen Gebietskörperschaften: Reunion, Martinique, Guadeloupe und Guyana), der Schweiz oder im Vereinigten Königreich haben. 

Versicherte Ereignisse

  • Positiver Corona-PCR-Test vor der Abfahrt 
  • Krankheit, einschließlich Schwangerschaft oder einer Pandemie wie Corona, und Verletzung 
  • Tod des Vertragsnehmers (oder des benannten Versicherten), seines Ehegatten oder Lebenspartners, seiner Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie bis zum zweiten Grad sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Brüder, Schwestern, Schwager, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter. Einschließlich Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 
  • Schwere Sachschäden durch Einbruchdiebstahl, Brand, Wasserschaden oder ein Naturereignis in den Berufs- oder Wohnräumen des Versicherten 
  • Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen der versicherten Person, ihres Ehegatten oder Lebenspartners, sofern die Entlassung nicht vor dem Tag des Abschlusses des vorliegenden Vertrages und/oder der Reservierung des versicherten Charters erfolgt ist 
  • Berufliche Versetzung des Versicherten oder Stornierung von Urlaub(stagen) durch den Arbeitgeber 

Zusatz 

  • Rücktransportversicherung: Erkranken Sie während der Kreuzfahrt an einer Krankheit im Zusammenhang einer Epidemie oder Pandemie, wie etwa Corona, oder treten in dem Zusammenhang Probleme auf, ist auch eine Rücktransportversicherung inbegriffen.  

Explizit nicht versicherte Ereignisse

Stornierungen im Zusammenhang mit Krankheiten oder Behandlungen vor dem Vertragsabschlussdatum, den Folgen von Selbstmord oder Selbstmordversuchen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, der Teilnahme an Duellen oder Wetten, jeder vorsätzlichen oder betrügerischen Handlung sind nicht abgedeckt. 

Inbegriffene Fälle, die nicht Sie selbst betreffen:

  • Vollständige Stornierung infolge eines versicherten Ereignisses, das den Skipper betrifft  
  • Teilweise Stornierung infolge eines versicherten Ereignisses, das die restliche Crew betrifft. Wenn beispielsweise eine Stornierung aus einem versicherten Ereignis eines Passagiers erfolgt, kann nicht die gesamte Crew stornieren. Die Grundlage der Erstattung wird dann im Verhältnis der Passagieranzahl zur Versicherungssumme berechnet. 

Selbstbeteiligung

Im Falle einer Stornierung aus einem der oben erläuterten versicherten Ereignisse wird nur eine Selbstbeteiligung fällig. Diese wird bei einer Kabinen- oder Einzelbuchung pro Person berechnet und bei einer Bootsbuchung pro Charter. Die Kosten betragen in der Regel 10 % der Stornogebühren, mindestens aber 50€.

Sollten Sie als Auftraggeber nur den Urlaubstermin ändern wollen, werden 25 % der Stornogebühr, mindestens jedoch 150 €, einbehalten. 

 

Kontaktieren Sie Ihren Berater bei GlobeSailor oder Ouest Assurances, um ein spezifisches Angebot zu erhalten. 

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