Ein Yachtcharterurlaub ist eine der besten Möglichkeiten, um Zeit mit Freunden und der Familie zu verbringen und zeitgleich viele neue Orte zu entdecken. Aber – wie bei jedem Urlaub – ist es auch beim Chartern empfehlenswert, sich im Vorfeld so gut wie möglich zu informieren und vorzubereiten. Dazu gehören Informationen über das jeweilige Reiseland, Versicherungen und die Kaution für den Yachtcharter. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Kaution für den Yachtcharter und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. So kann bei Ihrer Vorbereitung für den Yachtcharter nichts mehr schief gehen!
Wozu dient die Kaution beim Yachtcharter?
Da ein Charter in der Regel von Samstagnachmittag bis zum darauffolgenden Samstagmorgen dauert, hat der Vercharterer nur wenige Stunden Zeit, das Schiff für die nächsten Gäste vorzubereiten. Sollte es zu Schäden gekommen sein, ist es der Betrag der Kaution, der dem Vercharterer für sofortige Reparaturen zur Verfügung steht, um die Yacht mithilfe von schnellen Reparaturen möglichst schnell wieder für den nächsten Kunden bereit zu machen. Alle entstandenen kleinen und großen Schäden, fehlende Teile und Ausrüstungsgegenstände müssen innerhalb weniger Stunden repariert oder ersetzt werden.
So dient die Kaution einerseits als finanzielles Mittel, das Boot in kurzer Zeit reparieren zu können und andererseits dient sie als Anreiz für die Charterkunden, auf die ihm anvertraute Yacht aufzupassen und sie in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben.
In der Regel deckt die Kaution die Selbstbeteiligung aus der Vollkaskoversicherung des Bootes ab und ist daher erst einmal nicht versichert. Die Yachtversicherung deckt Schäden ab, die über die Kaution bzw. Selbstbeteiligung hinausgehen.
Wie hoch ist die Kaution für eine Yacht und wie wird sie hinterlegt?
Die Höhe der Kaution richtet sich in der Regel nach dem Wert der Yacht und der Art des Gewässers, in dem Sie die Yacht mieten. In exotischen Gewässern wie den Seychellen, wo der Zugang zu Ersatzteilen und Dienstleistungen schwieriger und teurer ist, kann die Kaution höher ausfallen. Die Kautionen liegen in der Regel zwischen 2.000€ und 3.000€ und können bei großen Katamaranen sogar bis zu 8.000€ oder mehr betragen. Die entsprechende Höhe wird in jedem Kostenvoranschlag bootsspezifisch angegeben.
Die verbreiteste Art der Kautionshinterlegung erfolgt durch ein Blocken des Betrags auf der Kreditkarte des Charterkunden. Informieren Sie sich vorher darüber, ob Ihre Kreditkarte die geforderten Kriterien der Chartergesellschaft erfüllt und erhöhen Sie gegenebenfalls den Kreditrahmen. Auch wenn es immer seltener wird, kann es auch vorkommen, dass Unternehmen Bargeld als Kaution akzeptieren. In Frankreich sind häufig auch Schecks zugelassen.
Wie ist die Kaution physisch gesichert?
Im Büro des Vercharterers werden Sie vor dem Einschiffen gebeten, Ihre Kreditkarten-Daten anzugeben. Mit Hilfe eines Zahlungsterminals wird ein Betrag in Höhe der Kaution auf Ihrer Karte geblockt. Das Geld wird dabei nicht tatsächlich von Ihrer Karte abgebucht, sondern nur gesichert. Selbstverständlich erhalten Sie einen Beleg über den geblockten Betrag auf Ihrer Karte (ähnlich der Transaktionsbestätigung, die Sie im Geschäft beim Einkaufen erhalten). Wenn Sie Bargeld einzahlen, werden die Banknoten vom Vercharterer in einem sicheren Umschlag verschlossen und für die Dauer des Charters in einem Safe aufbewahrt. Da dies ein zusätzlicher Aufwand für das Charter-Unternehmen ist, verzichten die meisten Charter-Unternehmen heutzutage größtenteils auf Bargeldtransaktionen.
Wie schnell wird die Kaution freigegeben?
Am Tag der Rückgabe der Yacht, nachdem das so genannte „Check-Out“-Protokoll im Büro des Yachthafens ausgestellt wurde und keine Schäden festgestellt wurden, erhalten Sie ein Bestätigung zur Aufhebung der Sperre. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Betrag sofort wieder auf Ihrer Karte sichtbar und verfügbar ist. Je nach Bank und Urlaubsland kann es bis zu mehreren Wochen dauern, bis die Kaution freigegeben wird. Wie lange es dauert, bis die Kaution zurückerstattet wird, hängt zumeist nicht von der Chartergesellschaft ab und liegt in den meisten Fällen außerhalb ihrer Kontrolle.
Die häufigsten Gründe für den Verlust der Kaution
Bitte bedenken Sie, dass der Verlust der gesamten oder eines Teils der Kaution statistisch gesehen nur bei sehr wenigen Charterverträgen auftritt. Leider hängen die Ereignisse auf See nicht nur von uns selbst ab. Selbst der erfahrenste Steuermann oder Skipper kann in eine Situation geraten, die sich nicht verhindern lässt.
Häufigste Vorkommen, die einen Einbehalt der Kaution verlangen, sind:
- Verlust von Yachtausrüstung (Kissen, Westen usw.)
- Verstopfte Toiletten
- Schäden am Propellergetriebe durch Angelnetze
- Gerissene Segel
- Rotweinflecken, Schrammen, etc.
Sollte die Yacht während des Charters beschädigt, zerstört oder verunreinigt worden sein, hat der Vercharterer nur wenige Stunden Zeit, um die Yacht wieder in den Ursprungsustand zu versetzen. Daher können wir nicht erwarten, dass das Unternehmen im Internet nach Ersatzteilen zu den niedrigsten Preisen sucht. Die Teile werden bei der nächstgelegenen Werkstatt gekauft, die nicht unbedingt die günstigste ist. Beispielsweise kostet das Servicepaket für die Reparatur einer manuellen Meerestoilette in Kroatien und Griechenland mehr als 100€. Die Reparatur eines Propellergetriebes erfordert einen Kran (manchmal über 1.000€), Arbeitskosten von etwa 200€-300€ und Materialkosten von etwa 50€.
Wie viel Aufmerksamkeit kleineren Schäden (wie zum Beispiel zerbrochenen Gläsern, Tassen und Kratzern) geschenkt wird, hängt vom jeweiligen Vercharterer ab. Einer unserer GlobeSailor-Mitarbeiter hat sich persönlich mit einem belgischen Charterunternehmen getroffen, das nach dem Chartern einer Yacht das Besteck genau abzählte. Auf der anderen Seite berichtete ihm eine kroatischen Firma, dass diese einige kleine Schäden nicht von der Kaution abziehen. Denken Sie daher stets daran, dass die Kautionsversicherung nicht nur den Geldverlust verringert, sondern auch viel Stress vermeidet.
Die Versicherung der Kaution
Lohnt es sich, die Kaution oder einen Teil der Kaution zu versichern? Mit dieser Frage hat sich auch unser GlobeSailor-Mitarbeiter Adam auseinandergesetzt:
„Ich gebe zu, dass wir in den ersten Jahren unseres Familien- und Expeditionssegelns immer die Kaution versichert haben. Später kam eine Zeit, in der ich dachte, ich könnte alles kontrollieren und die nächsten Zahlungen habe ich nicht mehr versichert. Nur wenig später, als ich immer wieder den Stress und die Emotionen von Menschen beobachtete, die in Zwischenfälle auf See (manchmal sogar im Hafen) verwickelt waren, beschloss ich erneut, dass es sich lohnt, zumindest einen Teil der Kaution zu versichern, damit wir beruhigt sind. Denn auch im Hafen, in den Tiefen des Wassers oder während unserer Abwesenheit kann ein Ereignis eintreten, das die Yacht beschädigt. Schließlich sollen Urlaub, Erholung und Kreuzfahrten vor allem angenehm und stressfrei sein. Deshalb versichere ich auch heute noch, als Kapitän, Ausbilder und Prüfer für verschiedene Segelsysteme immer die Kaution für meine Yacht.“
Die vier Möglichkeiten zur Versicherung der Kaution für den Yachtcharter
1. Die Kautionsabgeltung über den Schiffseigner
Vereinzelt bieten Vercharterer eine volle Kautionsabgeltung an, die uns vollständig von der Hinterlegung einer Kaution für den Yachtcharter befreit. Die Kosten sind in der Regel recht hoch, bei neuen teuren Yachten und Katamaranen kann die Abgeltung sogar bis zu 500€ betragen. Meistens sind es aber etwa 300€ – 400€. Unabhängig davon, ob Sie die Yacht nach dem Charter in unbeschädigtem Zustand zurückgeben oder nicht, Sie erhalten den Betrag nicht zurück. Es werden aber auch keine Nachforderungen gestellt.
2. Teilversicherung
Die Teilabgeltung für den Yachtcharter versichert den größten Teil der Kaution zu einer niedrigeren Summe. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 200€ – 250€. Der Einzahlungsbetrag für die Kaution wird damit stark verringert, die Selbstbeteiligung im Schadensfall beläuft sich nur noch auf wenige Hundert Euro. Bei dieser Option müssen Sie keinen großen Kosten für die Absicherung aufwenden und außerdem keinen vierstelligen Betrag auf der Kreditkarte sperren lassen.
3. Externe Versicherung
Gelegentlich bieten Charterunternehmen keine Kautionsabgeltung als Option an. Manchmal hängt dies mit der Politik des betreffenden Unternehmens zusammen oder schlechten Erfahrungen mit Versicherungsgesellschaften. Gleichzeitig ist die Kautionsabgeltung auch häufig teurer als eine externe Kautionsversicherung.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen gerne unseren externen Versicherungspartner Ouest Assurances. Die Kosten einer solchen Kautionsversicherung belaufen sich auf etwa 4-5% der Kosten der gemieteten Yacht. Sie können die gesamte Kaution absichern und beantragen im Falle eines Verlustes die Rückerstattung bei der Versicherungsgesellschaft. Bei dieser Art der Versicherung wird der Erstattungsbetrag in der Regel um etwa 100€ bis 200€ Selbstbeteiligung gekürzt. Ausnahme hiervon ist der Hamburger Versicherungsmakler Schomacker.
4. Jährliche Kautionsversicherung
Die jährliche Kautionsversicherung (inkludiert in der Haftpflichtversicherung des Skippers) wird häufig von Skippern und Schiffsführern abgeschlossen, die mehrmals im Jahr unterwegs sind. Die Kunden zahlen eine jährliche Versicherung in Höhe von von 300€ bis 800€. Sie sichert bei jedem Charter den gesamten Betrag der Kaution ab. Bei Schäden zieht der Vercharterer die gesamten Unkosten von der Kaution ein. Im Anschluss beantragen die Schiffsführer selbst bei der Versicherungsgesellschaft, wie zum Beispiel Pantaenius, die Erstattung der verlorenen Kaution. Bei dieser Versicherung wird der zu erstattende Betrag in der Regel um einen Betrag von etwa 200€ bis 300€ reduziert, der sogenannten Selbstbeteiligung. Es kann bis zu mehreren Wochen dauern, bis Sie die Summe zurückerhalten. Dies hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.
Was bedeutet ein Ausschluss von der Kautionsversicherung?
In vielen Unternehmen gibt es so genannte Kautionsversicherungsausschlüsse. Darunter fallen Schäden, die durch die Besatzung verursacht wurden. Die häufigsten Beispiele sind verstopfte Toiletten, verlorene Bootskarten, kaputte Fenster durch Drauftreten auf die Luken, Verlust des Beiboots/Außenborders etc. Sollte der Schaden ausdrücklich von der Kautionsversicherung ausgeschlossen sein, müssen die gesamten Kosten für den Schadensersatz und die Wiederherstellung der Yacht vom Kunden getragen werden. Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Charter- und/oder Versicherungsgesellschaft nach den Einzelheiten hierzu.
Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass alle Unfälle auf See, bei denen der Verursacher einen Blutalkoholspiegel über dem gesetzlichen Grenzwert hat, nicht versicherbar sind.
Fazit zur Versicherung und Kaution für den Yachtcharter
Es benötigt einiges an Erfahrung und Zeitaufwand, um das in der Summe günstigste Charterangebot zu finden. Nicht nur aus Erfahrung, sondern auch aus gesundem Menschenverstand heraus erscheint es daher am sinnvollsten, Preise und Konditionen zu vergleichen und optimal auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen. Der Abschlus einer Kautionsversicherung gehört in jedem Fall dazu. Dies ist auch der beste Weg, um einen erfolgreichen und entspannten Urlaub zu genießen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihren persönlichen Berater wenden.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Webinar mit der Hamburger Yachtversicherung Schomacker.