Chartern in Kroatien: Unter welchen Bedingungen?

Chartern in Kroatien

Kroatien vereint in seinen traumhaften Küstenwelten die abwechslungsreichsten und schönsten Landschaften Europas. An der über 1.700 Kilometer langgezogenen Küste befinden sich bekannte, endlos lange Sandstrände, weiße Kieselbuchten zur Erholung und annähernd 1000 vorgelagerte Inseln, Eilande und Riffe. Hier erleben Sie das glasklare Wasser der Adria – die Reinheit, das tiefe Blau des Meeres. Ein kleines Land wird zur Basis für einen großen und unvergesslichen Urlaub. Außerdem wird Sie das reiche Kulturerbe und die Gastfreundschaft der Bevölkerung verzaubern. Erliegen Sie dem Charme der vielen historischen Sehenswürdigkeiten und der idyllischen Küstenstädte, welche eine mittelalterliche Schönheit vermitteln. Die kroatischen Adria-Küstengewässer sind in wenigen Jahren zu der schönsten und begehrtesten Bootsreviere Europas geworden. Wir geben die wichtigsten Infos zum Chartern in Kroatien!

Eigenes oder Charterboot

Natürlich ist es ein Erlebnis der besonderen Art, wenn man im eigenen Boot anreist. Aber nicht jeder, der gerne die Küstengewässer Kroatiens entdecken möchte, hat ein eigenes oder kann in der Urlaubszeit über ein Boot verfügen. Jedoch ist dies in Kroatien sicher kein Problem, denn hier im Bootsparadies gibt es mehr Charterfirmen als anderswo. Mit Yachtcharter bezeichnet man das Mieten von Segel- oder Motoryachten für einen festen Zeitraum. Ein Charterdienstleister oder auch ein Schiffseigner vermietet seine Yacht gegen ein Entgelt, das meist vor Antritt der Reise bezahlt wird. Weiterhin regelt der abgeschlossene Chartervertrag die Verpflichtungen zwischen Vercharterer und Charterer.

Vielseitige Möglichkeiten des Charterns in Kroatien

Die Anmietung einer Charteryacht können Sie entweder direkt beim Eigner, über ein darauf spezialisiertes Reisebüro oder über eine Yachtcharteragentur abschließen.

Crewed Charter

Bei der „Crewed Charter“ wird neben der Yacht auch das benötigte Bordpersonal beim Charterer gemietet. Das Personal besteht aus einem erfahrenen Skipper, welcher die Yacht steuert und dem Bedürfnis angepasst aus einem Koch und/oder Hostess(en). Da der Skipper verantwortlich für die Yacht ist, haftet der Charterer selbst in der Regel nicht für etwaige Schäden.

Bareboat Charter

Bei einem „Bareboat Charter“ steuert der Charterer die Yacht eigenverantwortlich. Im Gegensatz zum Crewed Charter gibt es hier also kein Bordpersonal. Damit haftet der Charterer auch selbst für etwaige Schäden.

Kojencharter

Wenn der Charterer nicht die gesamte Yacht, sondern nur eine oder einzelne Kojen mietet, so spricht man von einem Kojencharter. Die Verantwortung trägt der Skipper, gegebenenfalls zusammen mit dem Reeder, der die Koje vermietet und die Reise organisiert. Jedoch kann sich der Charterer an der Törnplanung beteiligen.

Ohne Schein geht nichts

Chartern in Kroatien ohne gültiges Schiffsführerpatent geht gar nicht, auch muss man bedenken, dass eine Funklizenz – UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung zwingend beim Chartern eines Bootes vorausgesetzt wird. Das sollten besonders Chartergäste aus Deutschland bedenken, denn die deutschen Bootsführerscheine sind alle ohne Funkberechtigung. Natürlich besteht die Möglichkeit diese vor Ort nachzumachen, bedeutet aber Zeitverlust und zusätzliche Kosten.

Das abgekürzte Verfahren

Das „Kroatische Küstenpatent“, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung befreit den Inhaber von allen Charter-Vorbehalten.

Der Boat Skipper B berechtigt Boote, Yachten & Jet Ski zu führen. Außerdem ist der Bootsführerschein Boat Skipper B ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Mehr dazu zum Chartern in Kroatien finden Sie hier.

Details: Der Boat Skipper B berechtigt zum Führen von:

  • Eigner- & Charteryachten
  • Yachten bis 30 BRZ/GT (das sind Yachten [je nach Bauart] bis ca. 20 m Länge),
  • Motoryachten und Segelyachten
  • Motorboote & Motoryachten ohne PS Beschränkung
  • Segelboote und Segelyachten – Einrumpfboote und Katamarane
  • Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung
  • Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Skis
Chartern in Kroatien

Mindestalter für den Boat Skipper B: Er kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gilt die Einschränkungen, dass bis zur Erreichung des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen. Ab Erreichen des 18. Geburtstages erlöschen automatisch die Einschränkungen der Motorisierung.

Chartern in Kroatien

Im Gegensatz zu den meisten deutschen Bootsführerscheinen ist der Boat Skipper B für Motor- und Segelyachten gültig – der lästige Seemeilen-Nachweis ist nicht erforderlich.

Hilfestellung und weitere Informationen erhalten Sie durch AC Nautik, Gössendorf. Hier erhalten Sie außerdem auch in Corona-Zeiten Auskünfte über die Möglichkeiten, das Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung zu erwerben.

Chartern in Kroatien

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