Warum das Thema Segelschein viele Segler verunsichert
Kaum ein Thema sorgt vor dem Griechenland-Törn für mehr Unsicherheit als die Frage nach dem richtigen Segelschein. Die Vorschriften sind nicht immer eindeutig. Manche Charterunternehmen stellen höhere Anforderungen als die Hafenbehörden. Andere verlangen weniger, als es die gesetzliche Lage eigentlich vorschreibt. Dieser Artikel gibt Ihnen eine klare Orientierung – erhebt aber keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit. Klären Sie alle Dokumente vor Törnantritt verbindlich mit Ihrem Charterbüro ab.

Bareboat oder mit Skipper – das ist die erste Entscheidung
Wer eine Yacht ohne professionellen Skipper führen möchte, braucht zwingend einen anerkannten Führerschein. Das nennt sich Bareboat-Charter. Wer keinen Schein hat oder sich unsicher fühlt, kann einen erfahrenen Skipper zubuchen. Dann entfällt die Führerscheinpflicht für die übrigen Crewmitglieder. Der Skipper übernimmt die nautische Verantwortung. Für das Ionische Meer ist diese Option besonders beliebt – die lokalen Skipper kennen die Buchten, die Winde und die Tavernen.
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Welche Segelscheine werden in Griechenland akzeptiert?
Griechenland akzeptiert eine Reihe international anerkannter Zertifikate. Das wichtigste ist das ICC (International Certificate of Competence). Es wird von den griechischen Hafenbehörden praktisch überall akzeptiert. Weitere anerkannte Zertifikate sind IYT Bareboat Skipper, ASA 104, NauticEd SLC und vergleichbare nationale Patente.
Anerkannte Segelzertifikate / Segelscheine für Griechenland im Überblick:
- ICC (International Certificate of Competence): Wird von griechischen Hafenbehörden praktisch überall akzeptiert – das sicherste Dokument für einen Griechenland-Charter.
- Deutscher SBF See: Enthält das ICC und ist damit grundsätzlich anerkannt. Achtung: Griechische Behörden können eine amtlich beglaubigte Übersetzung und ein Begleitschreiben verlangen.
- IYT Bareboat Skipper (mit Offshore-Berechtigung): Akzeptiert, aber Tageslichtbeschränkungen können zur Ablehnung führen.
- RYA Day Skipper: Seit Änderung der griechischen Hafenpolitik mit Einschränkungsrisiko – Umwandlung in ICC empfohlen, möglich über die RYA-Website.
- ASA 104 (Bareboat Cruising): In Griechenland akzeptiert.
- NauticEd SLC (Sailing License and Credentials): Anerkannt für griechische Gewässer.
- Nationale Segelpatente anderer EU-Länder: In der Regel anerkannt, wenn keine explizite Tageslicht- oder Küstenbeschränkung enthalten ist.
Wichtig in jedem Fall: Das Original des Führerscheins muss physisch an Bord mitgeführt werden. Fotos oder Kopien reichen nicht aus.
Der deutsche Sportbootführerschein See (SBF See)
Der SBF See enthält das ICC und ist damit in Griechenland grundsätzlich anerkannt. Wichtig: Griechische Behörden können eine amtlich beglaubigte Übersetzung sowie ein Begleitschreiben verlangen, das bestätigt, dass der Schein von einer offiziell anerkannten deutschen Behörde ausgestellt wurde. Manche Charterbüros verlangen beides, andere nicht. Holen Sie diese Dokumente vorsorglich ein – das Begleitschreiben können Sie beim ADAC oder beim Deutschen Segler-Verband beantragen.
RYA Day Skipper: Achtung, Einschränkungen beachten
Der RYA Day Skipper wurde von griechischen Hafenbehörden in der Vergangenheit teilweise abgelehnt, weil er explizit auf Tageslichtnavigation beschränkt ist. Zertifikate mit einer solchen Einschränkung können von der Hafenbehörde zurückgewiesen werden. Inhabern dieses Scheins wird empfohlen, ihn in ein ICC umzuwandeln. Das ist bei der RYA online möglich. Planen Sie mindestens drei Wochen für die Ausstellung ein.
Was der Skipper immer im Original mitbringen muss
Das Original des Führerscheins ist Pflicht. Eine Fotokopie oder ein Foto auf dem Smartphone reicht nicht aus. Die griechische Hafenbehörde verlangt das physische Dokument. Das gilt auch dann, wenn das Charterunternehmen vorab eine Kopie akzeptiert hat. Vergessen Sie den Schein zu Hause, kann das im schlimmsten Fall bedeuten: kein Auslaufen.
Der Co-Skipper: Zweite Person an Bord ist Vorschrift
Griechisches Recht schreibt für den Bareboat-Charter mindestens einen zertifizierten Skipper und einen Co-Skipper vor. Beide müssen über 18 Jahre alt sein. Der Co-Skipper muss nicht zwingend einen eigenen Führerschein haben. Wer keinen besitzt, muss stattdessen eine sogenannte Ehrenerklärung (auf Englisch: Solemn Declaration) unterschreiben. Darin bestätigt er gegenüber der griechischen Hafenbehörde, dass er die nötigen Fähigkeiten besitzt, um das Boot im Notfall zu führen. Dieses Dokument stellt in der Regel das Charterbüro bereit.
Das DEKPA und das Transit Log: Was ist was?
Bis 2019 war das DEKPA das Schifffahrtspapier für EU-Yachten in Griechenland. Mit Einführung der Bootsabgabe TEPAI ist das DEKPA für EU-Yachten faktisch abgeschafft worden. Yachten unter Nicht-EU-Flagge benötigen stattdessen ein Transit Log, das beim Einklarieren bei der Hafenbehörde ausgestellt wird.
Beim Charterbüro in Gouvia erledigt das in der Regel der Vercharterer. Für Chartergäste auf einer EU-Charteryacht ist das kein Thema, das sie selbst organisieren müssen. Trotzdem hilft es, den Unterschied zu kennen – spätestens wenn die Hafenbehörde fragt.
TEPAI: Die Bootsabgabe, die jede Yacht betrifft
Seit Mai 2019 gibt es in Griechenland die TEPAI – eine Bootsabgabe für alle Wasserfahrzeuge über 7 Meter Länge in griechischen Gewässern. Sie gilt unabhängig von der Flagge, also auch für ausländische Charteryachten. Die Abgabe ist nach Bootslänge gestaffelt und wird pro Monat berechnet. Ein Boot zwischen 10 und 12 Metern zahlt beispielsweise 33 Euro pro Monat.
Bei einer Charteryacht übernimmt das Charterbüro die Anmeldung und Zahlung der TEPAI. Als Chartergast müssen Sie sich darum in der Regel nicht selbst kümmern. Die Kosten sind meistens in der Chartergebühr enthalten oder werden separat ausgewiesen. Prüfen Sie das bei der Buchung – und fragen Sie nach, wenn es unklar ist.
Die Crewliste: Unterschätztes Pflichtdokument
Alle an Bord einer Charteryacht befindlichen Personen müssen auf einer Crewliste eingetragen sein. Diese Liste wird beim Einklarieren bei der Hafenbehörde abgestempelt. Bei jeder Änderung der Crew – also wenn jemand dazukommt oder aussteigt – muss die Liste aktualisiert und erneut abgestempelt werden. Das Charterbüro stellt das Formular bereit. Führen Sie es immer griffbereit mit.
Funklizenz: Notwendig, aber oft vergessen
Wer das UKW-Funkgerät an Bord bedient, braucht dafür ein UKW-Sprechfunkzeugnis (SRC – Short Range Certificate). Es ist für die Kommunikation auf Kanal 16 (Notruf) und Kanal 69 (Marina Gouvia) zwingend erforderlich. Das SRC ist in Deutschland beim BAKOM oder über entsprechende Kurse erhältlich. Ohne Funklizenz darf das Gerät nicht bedient werden – auch nicht „kurz mal“ für die Marina.
Mehr über das Segeln bei Korfu erfahren?
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Wichtig: Vorschriften können sich ändern
Die griechischen Regularien für Führerscheine, Bootsabgaben und Einklariervorschriften haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Dieser Artikel gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Tagesaktualität. Klären Sie alle Dokumente vor Törnantritt verbindlich mit Ihrem Charterbüro und, falls nötig, mit den zuständigen Behörden ab. Ihr Charterbüro in der Gouvia Marina ist dabei der verlässlichste Ansprechpartner.

Wer keinen Schein hat, kann trotzdem segeln: Mitsegel-Törns, Kabinencharter oder Yacht chartern mit Skipper
Kein Führerschein? Kein Problem – mit Skipper. Ein erfahrener Skipper übernimmt die nautische Verantwortung. Sie genießen das Revier, ohne sich um Papiere, Einklarieren und Navigation kümmern zu müssen. Gerade für erste Törns im Ionischen Meer ist das eine entspannte und sichere Wahl.
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Das vollständige Revierangebot im Ionischen Meer finden Sie hier: → Yachtcharter Ionisches Meer auf GlobeSailor
Dieser Artikel wurde von GlobeSailor erstellt – Ihrem Partner für Yachtcharter und Segelurlaub seit 2008. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
