Vor einem Yachtcharter gibt es immer einiges zu organisieren und zu planen. Eine wichtige Frage ist dabei, ob Ihr Bootsführerschein auch in Ihrer jeweiligen Reisedestination gültig ist. Das mühsame Suchen auf verschiedenen Seiten nach den Gültigkeiten der Segelscheine hat nun ein Ende – wir stellen Ihnen heute vor, welchen Führerschein Sie für Ihren Yachtcharter in den unterschiedlichsten Ländern brauchen!
Vorab lässt sich sagen, dass es weder internationale, noch EU-weite Regelungen und Gültigkeiten für Sportbootführerscheine gibt. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen und Anforderungen an Freizeitschiffer. In der Regel gilt jedoch, dass amtliche und von der zuständigen Behörde ausgestellte Scheine auch im Ausland anerkannt werden.
Welche Segelscheine gibt es?
In Deutschland:
In Deutschland gibt es einen amtlichen Sportbootführerschein, dieser existiert in zwei Varianten, einmal als Sportbootführerschein Binnen für Binnengewässer oder als Sportführerschein See für das Führen von Booten auf Seegewässern (ab einer Motorenstärke von 15PS). Letzterer ist die Voraussetzung für einen Yachtcharter und wird von den Vercharterern gefordert. Beachten Sie, dass bei alten Scheinen die Ergänzung „See“ nicht auf der ersten Seite vermerkt ist. Das Dokument kann in diesen Fällen als ungültig abgelehnt werden. Denken Sie daher rechtzeitig daran, den Schein aktualisieren zu lassen.
Seit Januar 2018 ersetzt eine Steckkarte die zwei bis dahin gewohnten Papierführerscheine für Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt. Achtung: Kontrollieren Sie die vermerkten Geltungsbereiche (IW/CW/M/S) auf Ihrem Führerschein genau, um Probleme zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Darüber hinaus gibt es noch die amtlichen Scheine Sportküstenschifferschein (weltweit bis 12 Sm Abstand von der Festlandküste), Sportseeschifferschein (weltweit bis 30 Sm Abstand von der Festlandküste einschließlich der Randmeere) und Sporthochseeschifferschein (weltweit auf allen Meeren). Diese bescheinigen das gewerbliche Führen von Sportbooten in den angegebenen Bereichen. Falls verlangt, reicht für einen Yachtcharter in der Regel der Sportküstenschifferschein, es sei denn, Sie planen eine Atlantiküberquerung: Dann müssen Sie im Besitz des Sporthochseeschiffersein sein! Der Unterschied zwischen dem Sportküstenschifferschein und dem Sportbootführerschein See besteht darin, dass der SKS eher denjenigen empfohlen wird, die weiter als 3 sm von der Küste segeln möchten. Um den SKS ablegen zu können, ist der Besitz des Sportbootführerscheins Voraussetzung.
In Österreich:
In Österreich kann man entweder einen Befähigungsausweis für das Führen von Yachten auf Seegewässern oder ein Schiffsführerpatent für das Führen von Booten auf Seen, Flüssen und anderen Binnengewässern erwerben. Der Befähigungsausweis unterteilt sich in vier unterschiedlich weite Fahrtbereiche: Fahrtbereich 1 beläuft sich auf bis zu 3 sm von der Küste, Fahrtbereich 2 auf bis zu 20 sm von der Küste, Fahrtbereich 3 erstreckt sich bis zu 200 sm von der Küste und Fahrbereich 4 deckt den restlichen Bereich des Meeres ab. Alle Fahrtbereiche können direkt erworben werden, sind also nicht auf einander aufgebaut. Sie sind das Äquivalent zu den deutschen Sportbootführerscheinen und den schweizerischen Schiffsführerausweisen.
In der Schweiz:
In der Schweiz benötigt man zum Führen von Sportbooten einen Schiffsführerausweis. Davon gibt es ebenfalls zwei Arten: Einmal den Führerschein für Binnengewässer (dieser ist ab einer Motorenstärke von 8 PS vorgeschrieben) und einen Führerschein für die Hochsee. Letzterer teilt sich erneut in zwei Kategorien auf, nämlich „Segelschiffe mit oder ohne Maschinenantrieb“ und „Motorschiffe“ und ist Voraussetzung zum Führen von Sport- und Vergnügungsbooten in Küstengewässern und auf hoher See. Er ist außerdem ist geografisch unbegrenzt. Die Schiffsführerausweise entsprechen den deutschen Sportbootführerscheinen und den österreichischen Befähigungsausweisen.
Funkbetriebszeugnisse
Ein international gültiges Funkbetriebszeugnis ist das Short Range Certificate. Benötigt wird dieses, wenn das Boot mit einer Seefunklage ausgestattet ist und schließt die Bedienung von Seefunkstellen auf UKW und Sicherheitsfunksystemen ein. In Deutschland gibt es zwei Funkzeugnisse: „Das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis“ (gleichwertend mit dem Short Range Certificate) und das „Allgemeine Funkbetriebszeugnis“. Das österreichische Äquivalent zum SRC heißt „UKW-Betriebszeugnis II“, in der Schweiz lautet der Name des Zeugnisses „Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für die Sportschifffahrt“. Die Prüfung für das Short Range Certificate kann in Kroatien auch kurzfristig an einem Nachmittag abgelegt werden. Je nach Hafen und Prüfungsstelle werden unterschiedliche Termine angeboten.
In welchen Ländern sind die Scheine gültig?
Prinzipiell sind alle Segelscheine nationale Dokumente und hätten somit im Ausland keine Gültigkeit. Da jedoch sowohl die deutschen Sportbootführerscheine, die österreichischen Befähigungsausweise als auch die schweizerischen Schiffsführerausweise das International Certificate of Competence (ICC) gemäß der Resolution Nr. 40 besitzen, werden die nationalen Scheine im Ausland anerkannt und den Inhabern damit der Nachweis der Fähigkeiten und Qualifikationen erleichtert. Die oben genannten Führerscheine werden dadurch auch in anderen Ländern (vor allem den Mittelmeer-Anrainerstaaten) anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht. Geltend ist das Internationale Zertifikat unter anderem in Deutschland, Kroatien, Italien, Frankreich, Norwegen und Finnland. Empfehlenswert ist es, die Scheine und Lizenzen im Original mitzunehmen, denn Kopien werden häufig als ungültig gewertet.
Deutschland:
Wenn Sie in Deutschland segeln möchten, werden sowohl Ihr schweizerischer Hochseeausweis als auch Ihr österreichischer Befähigungsausweis dank des Internationalen Zertifikats (ICC) anerkannt. Planen Sie, auf dem Bodensee zu fahren, benötigen Sie ab 4,4 kW und 12 m² Segelfläche einen Schein für Binnengewässer. Diese Regelung gilt für Deutsche, Österreicher und Schweizer gleichermaßen.
Kroatien:
In Kroatien darf man ohne Führerschein nur als Passagier oder mit gechartertem Skipper an Bord kommen, denn dort gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor eine Führerscheinpflicht! Die Segelscheine aus Deutschland, Österreich und der Schweiz werden jedoch anerkannt. Aufgepasst: In Kroatien gilt die Regel, dass Boote ab 30 Bruttoregistertonnen zwei Skipper benötigt werden, von denen einer mindestens einen Sportbootführerschein See, einen Befähigungsausweis oder einen Hochseeausweis besitzt und der andere einen Qualifikationsnachweis vorzeigen kann. Zu den Booten dieser Größenklasse zählen beispielsweise die Lagoon 450, Saba 50, Fountaine Pajot Saona 47 und der Dufour 48 Catamaran. Ebenfalls vorgeschrieben in Kroatien ist das Short Range Certificate (Funkbetriebszeugnis).
Hier finden Sie die Liste aller internationalen Scheine und Ihrer Gültigkeit: Bootslizenzen Kroatien
Griechenland:
In Griechenland werden die D-A-CH Segelscheine anerkannt. Außerdem muss bei einem Törn dort immer ein Co-Skipper an Bord sein, der zusätzlich seine Qualifikationen in einer „Declaration of honour“ eingetragen hat.
Des Weiteren muss beim Chartern einer Bareboat-Yacht auf Verlangen der Hafenbehörden ein für internationale oder mediterrane Gewässer gültiger Segelschein vorgelegt werden (in englischer Sprache oder offiziell übersetzt). Zertifikate für Motoryachten, die nicht auch für eine Segelyacht ausgestellt sind, werden nicht akzeptiert. Ebenso werden einige Scheine, die nur auf das Segeln bei Tageslicht beschränkt sind oder Wetter- oder Meilenbeschränkungen aufweisen nicht akzeptiert. Alle Zertifikate oder Lizenzen sollten von einer Segelschule/ einem Segelclub oder von den örtlichen Behörden überprüft werden.
Frankreich:
Boote unter 5 Meter Länge und 6 PS sind in Frankreich generell führerscheinfrei, ebenso wie Segelboote. Bei Motorbooten werden die Scheine aus der D-A-CH Region dank des ICC anerkannt, manchmal benötigt man jedoch eine amtlich beglaubigte Übersetzung. Fragen Sie im Voraus bei Ihrem Vercharterer nach!
Spanien:
In Spanien werden die Scheine der D-A-CH Region aufgrund des Internationalen Zertifikats anerkannt. Manche Vercharterer verlangen auch ein Funkzeugnis.
Hier finden Sie die Liste aller internationalen Scheine und Ihrer Gültigkeit: Bootslizenzen Spanien
Italien:
Möchten Sie in Italien segeln, werden Ihre Scheine aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dank des ICC ebenfalls anerkannt.
Türkei:
In der Türkei werden für einen Segeltörn ebenfalls mindestens der Sportbootführerschein See (manchmal wird auch der Sportküstenschifferschein verlangt), der Befähigungsausweis (eventuell wird ein höherer Fahrtbereich verlangt) oder der Hochseeausweis anerkannt.
Weitere Destinationen außerhalb des Mittelmeeres:
In Thailand beispielsweise benötigen Sie keinen offiziellen Segelschein, die Vercharterer verlangen lediglich, dass Sie Ihre Leistungen nachweisen. Diese können Sie in Ihrem persönlichen GlobeSailor Konto unter „Mein nautischer Lebenslauf“ ganz einfach eintragen. Genauso läuft es auch auf den Britischen Jungferninseln und den Bahamas ab. Segelscheine sind nicht vorgeschrieben, es wird jedoch empfohlen, sie aufgrund Zoll und Hafenpolizei mitzunehmen. Sofern keine Lizenzen vorliegen, muss der Co-Skipper die Bestätigung seiner Kompetenzen nachweisen und den nautischen Lebenslauf ausgefüllt haben. Für einen Segeltörn auf den Seychellen benötigen Sie aus Deutschland mindestens den Sportbootführerschein See, aus Österreich den Befähigungsausweis und aus der Schweiz den Hochseeausweis, außerdem noch das Short Range Certificate.
Abweichend zu den nationalen Vorschirften kann jedoch der Bootsversicherer einen bestimmten Fähigkeitsnachweis verlangen. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihren Schein im Rahmen der Buchung überprüfen!
Länderübersicht
Und falls Sie nach diesen ganzen theoretischen Informationen einfach nur noch raus auf’s Meer möchten, finden Sie auf GlobeSailor sicherlich das perfekte Boot!
Moin,
Ich möchte auf einer kleinen Yacht (10ps) segeln
Nordsee und Ostsee.
Habe keinen Schein da das Boot prüfungsfrei ist.
Jetzt meine Frage; wie weit darf ich rausfahren? Gibt es da auch Beschränkungen? Oder kann ich auf eigener Verantwortung tun und lassen was ich möchte?
Grüsse
Hallo Fabian, vielen Dank für Ihre Rückfrage. In Deutschland ist das Führen von motorisierten Segelbooten in der Regel führerscheinpflichtig. Ob Ihre Planungen dennoch regelkonform sein könnten, klären Sie am besten mit der örtlichen Hafenbehörde ab, um sicher zu gehen.
Viele Grüsse, Ihre GlobeSailor-Crew
Moin aus Ostfriesland,
ich möchte im Oktober auf dem Biwa-See in Japan segeln und würde gerne wissen, ob mein SBF für Binnen und Buten anerkannt wird.
Vielleicht bekomme ich hier ja einen Recherche-Tipp.
Gruß
Bernd
Hallo Bernd,
vielen Dank für die Nachricht. Leider bieten wir auf dem See keinen Yachtcharter an, verfügen daher über keine praktische Erfahrung. Aber ich würde Ihnen empfehlen, direkt beim Hafenmeister nachzufragen, beispielsweise bei dieser Marina: http://ohtsu-marina.jp/
Viel Erfolg!
Viele Grüße, Ihre GlobeSailor Crew