Charterversicherung(en) gebucht – was jetzt? 

Herzlich willkommen zu unserem umfassenden Leitfaden rund um das Thema Charterversicherungen. Wenn Sie bereits eine Charterversicherung abgeschlossen haben, ist der wichtigste Schritt bereits getan. Doch was kommt jetzt? In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen und geben Ihnen wertvolle Hinweise, damit Sie bestens vorbereitet in Ihren Yachtcharter-Urlaub starten.

Was decken Charterversicherungen ab? 

Charterversicherungen bieten umfassenden Schutz für verschiedene Risiken. Hier sind die wichtigsten abgedeckten Bereiche:

  • Reiserücktrittsversicherung: Deckt die Kosten, die durch den Rücktritt von der Reise entstehen.
  • Reiseabbruchversicherung: Deckt die Kosten, die durch einen vorzeitigen Abbruch der Reise entstehen. 
  • (Skipper-)Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die Sie oder Ihre Crew Dritten zufügen. 
  • Kaskoversicherung: Deckt Schäden am Boot, die durch Unfälle, Diebstahl oder Naturgewalten entstehen. (Alle bei GlobeSailor angebotenen Boote verfügen über diesen Versicherungsschutz)
  • Kautionsversicherung
    • Beispiele für abgedeckte Schäden: Beschädigung des Bootes durch einen Unfall, Verlust oder Diebstahl von Ausrüstung, Schäden durch Naturgewalten wie Stürme
    • Typische Ausschlüsse und Einschränkungen: Vorsätzlich herbeigeführte oder durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden, Schäden, die durch den Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften entstehen, Schäden im Rahmen von Regatten, Schäden an oder Verlust von (Leichtwind-)Segeln oder Beiboot 

Ouest Assurances Plaisance

Ouest Assurances Plaisance ist ein bekannter Anbieter von Charterversicherungen, der in Frankreich ansässig ist. Das Unternehmen ist bekannt für seinen zuverlässigen Service und die umfassende Abdeckung, weshalb der Versicherungsmakler von uns im Rahmen des Buchungsprozesses vorrangig angeboten wird. 

Wo finde ich die Versicherungsunterlagen 

Nach dem Abschluss Ihrer Versicherung erhalten Sie die Unterlagen in der Regel am Folgetag nach Bestätigung Ihres Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Absender lautet: Force 9 (force9@ouest-assurances.fr). Die E-Mails sind zweisprachig verfasst, auf Französisch und auf Englisch. 

Viele E-Mail-Anbieter markieren die Nachrichten von Ouest Assurances Plaisance fälschlicherweise als Spam. Dies liegt oft an den strengen Filtereinstellungen der E-Mail-Programme. Schauen Sie daher gerne im entsprechenden Ordner nach, häufig finden Sie dort die gesuchte E-Mail. Fügen Sie für eine zukünftige Kommunikation die Absenderadresse zu der Liste vertrauenswürdiger Kontakte hinzu. 

Kontaktinformationen 

Wenn Sie den Versicherungsmakler kontaktieren, sprechen Sie bzw. verfassen Sie Ihre Nachricht nach Möglichkeit auf Englisch oder Französisch.

Telefonnummer: +33 (0)2 99 82 53 34 // E-Mail-Adresse: contact@ouest-assurances.fr 

Reiserücktrittsversicherung: Crewliste innerhalb von 14 Tagen einreichen

Eine der ersten und wichtigsten Aufgaben nach dem Abschluss einer Stornoversicherung ist das Einreichen der Crewliste. Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Versicherer gesendet werden. In der Regel erfolgt das online über das Versicherungsportal des Versicherungsmaklers. Die Crewliste enthält die Namen und Kontaktdaten aller Personen, die an Bord sein werden. 

Bedeutung der Crewliste 

Die Crewliste ist entscheidend, da sie im Schadensfall oder bei einem Reiserücktritt als Referenz dient. Fehlt die Liste oder ist sie unvollständig, kann dies zu Problemen bei der Schadensregulierung führen. Sie riskieren, dass die Versicherung im Schadensfall nicht greift. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da Sie dann für alle Kosten selbst aufkommen müssen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Informationen korrekt und vollständig sind. 

Änderungen und Ergänzungen 

Sollten sich Änderungen in der Zusammensetzung der Crew ergeben, müssen diese unverzüglich dem Versicherer mitgeteilt werden. Dies kann in der Regel online erfolgen und ist bis einen Tag vor Reiseantritt möglich. 

Kautionsversicherung: Die Kaution muss trotzdem in voller Höhe vor Ort hinterlegt werden! 

Wenn Sie eine externe Kautionsversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie in der Regel trotzdem eine Kaution vor Ort hinterlegen. Es handelt sich um gängige Praxis in der Charterbranche. 

Kautionspflicht 

Die Kaution dient als Sicherheit für den Vercharterer und deckt mögliche Schäden am Boot und seiner Ausstattung ab. Die Höhe der Kaution variiert je nach Boot und Vercharterer. Die Höhe entspricht in der Regel dem Franchise-Betrag der Vollkaskoversicherung des Bootes. 

Vorteile der Kautionsversicherung 

Eine Kautionsversicherung bietet Schutz, indem sie das finanzielle Risiko im Schadensfall reduziert. Sollte die Kaution anteilig oder in voller Höhe einbehalten werden, können Sie eine Übernahme der Kosten durch die Versicherung beantragen. Der Verlust (abzgl. der Selbstbeteiligung) wird Ihnen nach Vorlage der Rechnung nachträglich erstattet. Beachten Sie dabei, welche Schäden von der Versicherung tatsächlich abgedeckt sind.

Unterschied zur Kautionsabgeltung 

Im Unterschied zur Kautionsversicherung wird die Kautionsabgeltung von vielen Flottenbetreibern selbst angeboten. Wenn Sie diese Option buchen, müssen Sie nur eine Restkaution (oder sogar gar keine Kaution) hinterlegen. Die Kautionsabgeltung wirkt ggf. umfänglicher aber ist in der Regel deutlich teurer als die Kautionsversicherung. In manchen Fällen wie Yachtcharter mit Skipper ist die Kautionsabgeltung obligatorisch.

Rückerstattung der Kaution 

Die Kaution wird Ihnen nach der Rückgabe des Bootes zurückerstattet, sofern beim Auschecken keine Schäden festgestellt wurden. Dies kann einige Tage bis zwei Wochen in Anspruch nehmen. Die genauen Fristen bringen Sie am besten beim jeweiligen Vercharterer in Erfahrung. 

Warum ist eine Kautionsversicherung auch mit Skipper sinnvoll? 

Eine Kautionsversicherung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie einen professionellen Skipper an Bord haben, denn nicht alle Schäden sind auf ein Fehlverhalten des Skippers zurückzuführen. Als Kunde und Vertragspartner tragen Sie prinzipiell die Verantwortung. 

Ihre Vorteile 

Finanzieller Schutz: Die Versicherung deckt die Kaution ab, sodass Sie im Schadensfall nicht auf den vollen Betrag zurückgreifen müssen. Sie schützt Sie vor den Kosten, die durch Schäden am Boot entstehen können, unabhängig davon, wer die Schuld trägt. 

Ruhe und Sicherheit: Mit einer Kautionsversicherung können Sie Ihren Urlaub entspannter genießen, da Sie wissen, dass Sie im Schadensfall abgesichert sind. 

Beispiele aus der Praxis 

  • Es kommt nachts zu einer Kollision mit einem anderen Boot, das nicht ausreichend gesichert war und abgetrieben worden ist. Dies führt zu Schäden am Bootsrumpf. Der Skipper des anderen Bootes begeht Fahrerflucht und kann nicht ausfindig gemacht werden. Die Versicherung springt für die Begleichung der Reparaturkosten ein.
  • Ein Crewmitglied verstopft die Bordtoilette aufgrund von unsachgemäßer Bedienung. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur.

Wie melde ich einen Schaden/einen Reiserücktritt 

Die Meldung eines Schadens oder Reiserücktritts sollte umgehend erfolgen, denn es gilt Fristen einzuhalten. Die Kontaktdaten bzw. das genaue Vorgehen bei einer Meldung entnehmen Sie den Versicherungsunterlagen, die Ihnen bei Abschluss zugegangen sind. 

Schadenmeldung 

  • Kontaktieren Sie den Versicherer: Informieren Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich über den Schaden. Halten Sie alle relevanten Informationen bereit, wie z.B. die Versicherungsnummer und eine grobe Schadensbeschreibung. Nutzen Sie die dafür vorgesehenen Formulare (online). 
  • Dokumentation: Machen Sie Fotos und Videos vom Schaden und sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie z.B. Zeugenaussagen oder Polizeiberichte. Bestehen Sie auf der Ausstellung einer Rechnung über den Reparaturbetrag. 
  • Fragen und Antworten: Beantworten Sie alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig. 

Reiserücktritt

  • Kontaktieren Sie den Versicherer: Informieren Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich über den Reiserücktritt. Halten Sie alle relevanten Informationen bereit, wie z.B. die Versicherungsnummer und den Grund für den Rücktritt. Nutzen Sie die dafür vorgesehenen Formulare (online). 
  • Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie z.B. ärztliche Atteste oder Bestätigungen des Arbeitgebers. 
  • Fragen und Antworten: Beantworten Sie alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig. 

Upgrade bei hohen Kautionsbeträgen (> 8000 €) 

Bei großen Booten oder besonderen Umständen (Regatten) kann es vorkommen, dass die Kaution höher als 8000 Euro ausfällt. Diese Kautionshöhen werden standardmäßig nicht angeboten. Wir raten davon ab, sich mit einer geringeren Deckungssumme zufrieden zu geben. Im besten Fall erhöht sich Ihr Selbstbehalt um die Differenz, im schlechtesten Fall sind Sie gar nicht geschützt. 

Aber es gibt Lösungen: Viele Versicherer bieten für diese Fälle Upgrade-Optionen an, die jedoch spezifisch angefragt werden müssen. Setzen Sie sich am besten in direkten Kontakt und sprechen Sie Ihren Fall ab. 

Selbstbehalt: Gibt es Optionen, wo gar kein Selbstbehalt anfällt? 

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen, bevor die Versicherung einspringt. Hier sind die wichtigsten Informationen: 

Definition: Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen. Er dient dazu, die Versicherungsprämien niedrig zu halten und Missbrauch zu verhindern. 

Funktionsweise: Wenn ein Schaden entsteht, müssen Sie den Selbstbehalt zunächst selbst bezahlen. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die über den Selbstbehalt hinausgehen. 

Versicherungen ohne Selbstbehalt 

Einige Versicherungen bieten Policen ohne Selbstbehalt an. Versicherungen ohne Selbstbehalt bieten umfassenden Schutz und reduzieren das finanzielle Risiko im Schadensfall. Die Prämien für Versicherungen ohne Selbstbehalt sind in der Regel höher. 

Folgende Versicherungsmakler bieten Kautionsversicherungen ohne Selbstbehalt an, so wie Pantaenius und YACHT-POOL

Kann ich die Versicherung noch nach der Buchung abschließen? 

Es ist grundsätzlich möglich, eine Charterversicherung noch nach der Buchung abzuschließen. Allerdings sollten Sie dies so früh wie möglich tun, um sicherzustellen, dass Sie vollumfänglich abgesichert sind. 

Die meisten Versicherer bieten eine Frist von bis zu 14-30 Tagen nach der Buchung an, um eine Versicherung abzuschließen. Es ist jedoch ratsam, dies so früh wie möglich zu tun, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente rechtzeitig vorliegen und der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Eine Ausnahme bildet die Kautionsversicherung. Sie kann prinzipiell auch am Vortag des Charterstarts abgeschlossen werden. Um sicherzugehen, dass alle offenen Fragen im Vorfeld geklärt sind und Sie einen stressfreien Start in den Urlaub haben, empfehlen wir jedoch einen Versicherungsabschluss mit etwas längerem Vorlauf. 

Was ist, wenn ich die Versicherung stornieren muss? 

Es kann vorkommen, dass Sie die Versicherung stornieren müssen, z.B. wenn sich Ihre Reisepläne ändern oder die Charterbuchung storniert wird. Hier erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Stornierung möglich ist und welche Schritte notwendig sind. 

Die meisten Versicherer bieten eine Stornierung der Versicherung an, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zentral für eine Rückerstattung ist die Frage, ob der Bezugszeitraum bereits angefangen hat. Die Kautionsversicherung ist in der Regel problemlos bis zum Vortag des Charterstarts stornierbar, die Reiseabbruch- oder Rückholversicherung kann meist bis zum Vortag des Reisestarts storniert werden. Bei der Reiserücktrittsversicherung hat in der Regel der Bezugszeitraum begonnen, eine völlige Stornierung ist daher ausgeschlossen bzw. nur als Kulanzleistung seitens des Versicherungsanbieters denkbar. Ausnahmen können gelten, wenn Sie eine Stornierung der Reise – die die Versicherung obsolet macht – nicht selbst zu verantworten haben. 

Ob und in welchem Umfang eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich ist, hängt vom Versicherer ab. In der Regel wird ein Teil der Prämie zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen des Versicherers zu informieren. 

Kann ich die Versicherung auf mehrere Personen aufteilen? 

Ja, es ist möglich, die Kosten für die Charterversicherung auf mehrere Personen aufzuteilen. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn Sie mit einer Gruppe reisen und die Kosten fair verteilen möchten. 

Die Aufteilung der Kosten kann auf verschiedene Weise erfolgen. Eine Möglichkeit ist, die Versicherungsprämie gleichmäßig auf alle Gruppenmitglieder aufzuteilen. Alternativ können Sie die Kosten basierend auf der Nutzung des Bootes oder anderen Kriterien aufteilen. 

Die Aufteilung der Kosten bietet den Vorteil, dass die finanzielle Belastung für Einzelpersonen reduziert wird. Zudem fördert es das Gefühl der Gemeinschaft und Fairness innerhalb der Gruppe. 

Fazit 

Charterversicherungen bieten wertvollen Schutz für Ihren Yachtcharter-Urlaub. Indem Sie die Crewliste rechtzeitig einreichen, die Unterlagen von Ouest Assurances im Auge behalten, die Kaution vor Ort hinterlegen und die abgedeckten Risiken verstehen, können Sie sicherstellen, dass Sie bestens vorbereitet sind. 

Bei Fragen oder Problemen stehen Ihnen Ihr Versicherer und GlobeSailor jederzeit zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen entspannten und sicheren Yachtcharter-Urlaub!